Rechtsgültigkeit Kaufvertrag Stockwerkeigentum Nr. S10130
Nachdem innert der Referendumsfrist vom 29. Februar 2024 bis 8. April 2024 keine Urnenabstimmung verlangt worden war, erlangte der Beschluss
- Genehmigung Kaufvertrag Parzelle Nr. S10130 des Gemeinderates Quarten vom 15. Februar 2024
am 9. April 2024 Rechtsgültigkeit.
8882 Unterterzen, im April 2024 Gemeinderat Quarten
Rechtsmittel
Referendumspflichtige Beschlüsse können gemäss Art. 163 GG von Stimmberechtigten und von anderen Personen, die an der Änderung des Beschlusses ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartun, wegen Rechtswidrigkeit mit Abstimmungsbeschwerde beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen, angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 14 Tagen seit unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist einzureichen.