Gräberräumung 2021Die gesetzliche Grabesruhe läuft bei Erdbestattungen von Erwachsenen nach zwanzig Jahren, von Kindern nach fünfzehn Jahren und bei Urnenbeisetzungen nach zehn Jahren ab. Auf den Friedhöfen Quarten, Murg und Mols sind deshalb folgende Gräber zu räumen: Friedhof Quarten: Friedhof Murg: Friedhof Mols:
Die Angehörigen der Verstorbenen werden gestützt auf Art. 27 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Friedhöfe und Bestattungen (sGS 458.11) ersucht, u. a. die Grabsteine, Kreuze, und Pflanzen, zwischen Montag, 8. März 2021 und Samstag, 20. März 2021, zu entfernen. Anschliessend werden die oben genannten Gräber durch die Gemeinde geräumt. Nicht geräumte Grabmäler und Bepflanzungen werden entsorgt. Die Gemeinde lehnt jede Verantwortung und Haftbarkeit ab.
8882 Unterterzen, im Februar 2021 Bestattungsamt Quarten Datum der Neuigkeit 16. Feb. 2021
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