Hundekontrolle
Zuständiges Amt: Hundekontrolle Die Hundetaxe kann bequem gegen Rechnung bezahlt werden. Die obligatorische Registrierung mittels Chip bei der AMICUS macht diese Vereinfachung möglich. Taxe Wer einen mehr als fünf Monaten alten Hund hält, muss dies gemäss Hundegesetz der politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Die politische Gemeinde erhebt vom Hundehalter eine jährliche Taxe. Keine Taxe wird erhoben für:
Mikrochip Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank AMICUS registriert sein müssen. Die Bezahlung der Hundesteuer hat unabhängig davon weiterhin zu erfolgen. Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Hundehalters. Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über die entsprechenden Lesegeräte. Die Hunde müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen sein. Bei der Neulösung benötigen wir die Chip- oder Tatoo-Nummer. Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind nach der Registrierung bei der Hundekontrollstelle der Gemeinde zu melden. Online-DiensteNutzungsbedingungen (pdf, 187.5 kB).
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