Bestattungen
Zuständiges Amt: Bestattungsamt Das Bestattungsamt untersützt die Angehörigen in einem Todesfall und trifft die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Sind Sie von einem Todesfall betroffen, melden Sie sich bitte möglichst umgehend mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung und - falls vorhanden - mit dem Familienbüchlein beim Bestattungsamt. Publikationen
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