Beglaubigungen
Zuständiges Amt: Einwohneramt Was haben ein Eintrag im Handelsregister, ein Kirchenaustritt und eine Vollmacht für eine private Angelegenheit gemeinsam? Sie benötigen in der Regel eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift. Mit der Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift amtlich bestätigt. Die Gebühr dafür beträgt Fr. 20.--. Bitte beachten Sie:
Übrigens: Auch Fotokopien wichtiger Dokumente oder Zeugnisse können amtlich beglaubigt werden. Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Fotokopie mit dem Original übereinstimmt. Daher muss das Original für die Beglaubigung immer der Urkundsperson vorgelegt werden. Kosten CHF 10.00.
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