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Gemeinde Quarten

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
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Inhalt

Beglaubigungen

Was haben ein Eintrag im Handelsregister, ein Kirchenaustritt und eine Vollmacht für eine private Angelegenheit gemeinsam? Sie benötigen in der Regel eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift. Mit der Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift amtlich bestätigt. Die Gebühr dafür beträgt Fr. 20.--.

Bitte beachten Sie:
  • Das Dokument muss persönlich vor der Beglaubigungsperson unterschrieben werden (ein zu Hause unterschriebenes und von einer anderen Person vorgewiesenes Dokument kann nicht beglaubigt werden).
  • Für die Unterschriftsbeglaubigung ist die Personenidentität zu prüfen. Bringen Sie bitte Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte mit.

Übrigens: Auch Fotokopien wichtiger Dokumente oder Zeugnisse können amtlich beglaubigt werden. Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Fotokopie mit dem Original übereinstimmt. Daher muss das Original für die Beglaubigung immer der Urkundsperson vorgelegt werden. Kosten CHF 10.00.

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