Referendumsvorlage - Nachtragskredit für die Erneuerung und den Ausbau des Seeuferwegs von CHF 1.2 Millionen
Fakultatives Referendum in Anwendung Art. 23 und 73 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) sowie Art. 13 und 27 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Quarten
Gegenstand
- Nachtragskredit für die Erneuerung und den Ausbau des Seeuferwegs von CHF 1.2 Millionen
Beschluss durch den Gemeinderat
7. Juli 2022
Referendumsfrist
Montag, 8. August bis Freitag, 16. September 2022
Öffentliche Auflage
- Gemeinderatskanzlei Quarten, Rathaus, Kanzlei 2. OG, Walenseestrasse 7, 8882 Unterterzen
- Publikationsplattform des Kantons St. Gallen (www.publikationen.sg.ch) und Website der Gemeinde Quarten (www.quarten.ch)
Quorum
Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 204 gültige Unterschriften notwendig.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Quarten, Walenseestrasse 7, 8882 Unterterzen, einzureichen.
Gemeinderat Quarten