Einladung zur ordentlichen Bürgerversammlung 2023
Verhandlungsgegenstände
1. Vorlage der Jahresrechnung 2022 (Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung und Bilanz)
2. Vorlage des detaillierten Budgets und des Steuerplans 2023
3. Allgemeine Umfrage
Jahresrechnung
Die Jahresrechnung finden Sie hier.
Anträge
Um Missverständnisse in der Interpretation zu vermeiden, sind allfällige Anträge an der Bürgerversammlung schriftlich einzureichen (Art. 39 Gemeindegesetz, abgekürzt GG; sGS 151.2).
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr vollendet und nach dem Gesetz von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind (Art. 31 Kantonsverfassung, abgekürzt KV; sGS 111.1).
Stimmausweise
Als Stimmausweis gilt die per Post separat zugestellte Karte. Diese ist beim Eintritt in das Versammlungslokal vorzuweisen. Fehlende Stimmausweise sind rechtzeitig, d.h. bis spätestens Donnerstag, 23. März 2023, 16.30 Uhr, bei der Stimmregisterführerin (Einwohneramt) zu verlangen.
Protokoll Bürgerversammlung
Das Protokoll über die Bürgerversammlung liegt vom 11. bis 24. April 2023 öffentlich auf (Art. 49 GG). Es kann während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeinderatskanzlei Quarten eingesehen werden. Innert der Auflagefrist kann jeder Stimmberechtigte und jeder Betroffene beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Beschwerde gegen das Protokoll erheben (Art. 50 GG). Diese hat einen Antrag auf Berichtigung zu enthalten.