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Gemeinde Quarten

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Rathaus

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Inhalt

Aufhebung Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

6. Mai 2025
Aufgrund der Wetterentwicklung widerruft das Gemeindepräsidium gestützt auf Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) die Allgemeinverfügung des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe vom 10. April 2025.

Allgemeinverfügung: Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Quarten wird per 6. Mai 2025 das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben.

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.