Aufhebung Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Allgemeinverfügung: Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Quarten wird per 6. Mai 2025 das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben.
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.