Öffentliche Auflage - Änderungsauflage Sondernutzungsplan Walensee, Abschnitt Rosengarten bis Chammenbach

7. September 2026
Nach Art. 41 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, sGS 731.1).

Der Gemeinderat Quarten hat am 26. August 2026 in Anwendung von Art. 41 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, sGS 731.1) erlassen:

  • Änderungsauflage Sondernutzungsplan Walensee, Abschnitt Rosengarten bis Chammenbach

Der Erlass ist samt Planungs- und Mitwirkungsbericht vom Montag, 7. September 2026 bis Dienstag, 6. Oktober 2026 auf der Website der Politischen Gemeinde Quarten aufgeschaltet und im Rathaus Unterterzen, Büro 21, 2. OG, zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.

Innerhalb der Auflagefrist kann schriftlich und begründet und mit einem Antrag versehen gegen oben erwähnten Beschluss zum Sondernutzungsplan Walensee Abschnitt Rosengarten bis Chammenbach, beim Gemeinderat Quarten, Walenseestrasse 7, 8882 Unterterzen, Einsprache erhoben werden. Einsprache kann erheben, wer ein schutzwürdiges Interesse dartun kann.

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Quarten_SNP_GWR_Walensee_PMB_03.08.2026 (PDF, 608 kB) Download 0 Quarten_SNP_GWR_Walensee_PMB_03.08.2026
Sondernutzungsplan_Walensee_1000-Aenderungsauflage (PDF, 579 kB) Download 1 Sondernutzungsplan_Walensee_1000-Aenderungsauflage