Generelle Informationen
Die Stimmbeteiligungsstatistik der Fachstelle für Statistik des Kantons St.Gallen erlaubt es, die Stimmbeteiligung nach Alter und Geschlecht differenziert zu betrachten.
Die Gesamtresultate der Vorlagen sind am Abstimmungstag auf der Homepage des Kantons St. Gallen abrufbar unter www.abstimmungen.sg.ch bei Sachabstimmungen oder www.wahlen.sg.ch bei Wahlen.
Die Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch
Die Datenbank www.swissvotes.ch gibt Auskunft über die Vorlagen und die Resultate von mehr als 500 Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848.
Urne Öffnungszeiten
Urnenstandort
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben kann bei der Gemeinde im voraus ein Duplikat des Stimmausweises verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist