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Gemeinde Quarten

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Rathaus

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Geburt

Beschreibung

Geburt

Vor der Geburt Vor der Geburt erhalten Sie von Ihrem Arzt oder vom Spital das Geburtsanmeldeformular. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus. Wenn Sie keinen schweizerischen Familie…

Vor der Geburt

Vor der Geburt erhalten Sie von Ihrem Arzt oder vom Spital das Geburtsanmeldeformular. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus.
Wenn Sie keinen schweizerischen Familienausweis bzw. kein schweizerisches Familienbüchlein besitzen, nehmen Sie mit dem für Ihren Wohnort zuständigem Zivilstandsamt Kontakt auf.

Ausländische Staatsangehörige haben die Möglichkeit, sich betreffend Namenswahl auf das Heimatrecht zu beziehen.

Nach der Geburt 

Wenn Ihr Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus auf die Welt kommt, kümmert sich die Verwaltung um die Meldung ans Zivilstandsamt. Wenn Ihr Kind im Zivilstandskreis Sarganserland Zuhause geboren wurde, melden Sie uns dies bitte innert 3 Tagen. Bringen Sie dazu das ausgefüllte, von der Hebamme unterschriebene, Geburtsanmeldeformular sowie allenfalls den Familienausweis mit. Wir veranlassen die Geburtsmitteilung an das Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde. Einen Geburtsschein erhalten Sie vom zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes.

Kindesanerkennung

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind und der Vater das Kind anerkennen will, informiert Sie die Dienstleistung 'Anerkennung' über die dafür notwendigen Schritte.

Merkblätter finden Sie unter https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/zivilstand/merkblaetter.html

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