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Gemeinde Quarten

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08:15-11:30 Uhr
13:45-18:00 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08:15-11:30 Uhr
13:45-16:30 Uhr

Inhalt

Hundekontrolle (An- / Abmeldung)

Wer einen mehr als fünf Monate alten Hund hält, muss diesen bei der Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung stellt die Hundekontrollstelle jährlich die Hundetaxe in Rechnung. Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns auch eine Meldung machen, wenn Sie keinen Hund mehr besitzen.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie es und elektronisch ein.

Verfahren

Aufgrund dieser Meldung registriert die Hundekontrollstelle Ihren Hund in der gemeindeinternen Datenbank. Sie erhalten in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundetaxe. Aufgrund des Chipobligatoriums für Hunde kann auf die Herausgabe von Hundemarken verzichtet werden.

Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Halterwechsel oder Tod des Hundes sind nebst der Hundekontrollstelle auch der AMICUS zu melden.

AMICUS
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern
Tel. Nr. 0848 777 100

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.