Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden.
Die Abmeldung innerhalb der Schweiz können Sie auch online über eUmzug tätigen. Ausgenommen davon sind Meldungen rund um den Wochenaufenthalt.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 081 720 33 10 | selina.ackermann@quarten.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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