Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2025 - 2028
Einreichung von Wahlvorschlägen
Für diese Wahl können Wahlvorschläge eingereicht werden. Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Freitag, 17. Juli 2026 um 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.
Abgabe der Formulare
Die Gemeinderatskanzlei stellt die Formulare für Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen sowie ein Merkblatt zur Verfügung. Diese können per Telefon (081 720 33 33) oder per Mail (info@quarten.ch) bestellt oder auf der Website (www.quarten.ch) heruntergeladen werden.
Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 29. November 2026 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am Freitag, 2. Oktober 2026 um 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Formular GR (PDF, 435 kB) | Download | 0 | Formular GR |
| Merkblatt (PDF, 199 kB) | Download | 1 | Merkblatt |