Ordentliche Bürgerversammlung 2026

3. März 2026
Am Dienstag, 24. März 2026 um 19.30 Uhr findet in der Mehrzweckhalle Blumenau in Unterterzen die ordentliche Bürgerversammlung 2026 der Politischen Gemeinde Quarten statt.

Verhandlungsgegenstände

1. Vorlage der Jahresrechnung 2025
   (Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung und Bilanz)
2.  Vorlage des detaillierten Budgets und des Steuerplans 2026
3. Gutachten und Antrag Sanierung Quartnerstrasse (Kreisel Unterterzen – Schulhaus Quarten) sowie Terzastrasse
4. Allgemeine Umfrage

Als Stimmausweis für die Versammlung gilt die per Post separat zugestellte Karte. Diese ist beim Eintritt in das Versammlungslokal vorzuweisen. Fehlende Stimmausweise können bis spätestens Donnerstag, 19. März 2026, 16.30 Uhr, bei der Stimmregisterführerin (Einwohneramt) verlangt werden.

Die Jahresrechnung ist spätestens 14 Tage vor der Bürgerversammlung auf der Website der Politischen Gemeinde Quarten einsehbar.

Das Protokoll über die Bürgerversammlung liegt vom 7. April bis 20. April 2026 öffentlich auf (Art. 49 Gemeindegesetz, abgekürzt GG; sGS 151.2). Es kann während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeinderatskanzlei Quarten eingesehen werden. Innert der Auflagefrist kann jeder Stimmberechtigte und jeder Betroffene beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Beschwerde gegen das Protokoll erheben (Art. 50 GG). Diese hat einen Antrag auf Berichtigung zu enthalten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Gemeinderat Quarten